Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Martin Vogelsberger wurde im Jahr 1951 geboren. Er studierte Jura an den Universitäten in Mainz und Dijon. Seine Anwaltszulassung erhielt er im November 1981. Seit November 1981 ist Rechtsanwalt Martin Vogelsberger Sozietätsmitglied der Kanzlei Dr. Friedel & Vogelsberger.
Bereits im Jahre 1997, dem Jahr der Einführung dieser Fachanwaltschaft, wurde Rechtsanwalt Martin Vogelsberger durch die Rechtsanwaltskammer Koblenz die Berechtigung zum Führen des Titels “Fachanwalt für Familienrecht” verliehen.
Seit dem Jahr 2007 darf er zudem den Titel „Fachanwalt für Erbrecht” führen.
Das von Rechtsanwalt Martin Vogelsberger als Fachanwalt für Familienrecht
betreute Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst die Bereiche: - Scheidung und Scheidungsfolgesachen,
- eheliches Güterrecht; Zugewinnausgleich,
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsansprüche
- Sorgerecht,
- Kindschaftsrecht,
- familienrechtliche Ausgleichsansprüche
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
Das von Rechtsanwalt Martin Vogelsberger als Fachanwalt für Erbrecht
betreute Rechtsgebiet umfasst die Bereiche: - Testamentsgestaltung
- lebzeitige Vorsorgemaßnahmen
- (vorweg.) Erbfolge und Übergaberegelungen
- Unternehmensnachfolge
- Erb- und Pflichtteilsansprüche
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Erbscheinsverfahren und erbrechtliche Prozesse
Darüber hinaus ist er Mitglied des Rheinhessischen Anwaltsvereins, seit 1984 Mitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, sowie seit 1996 Mitglied der DAV-ARGE Familien- und Erbrecht
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bietet Rechtsanwalt Martin Vogelsberger zudem erfahrene und jederzeit kompetente Rechtsberatung im Straßenverkehrsrecht
an. Ein weiteres von ihm betreutes Rechtsgebiet ist das Grundstücksrecht.
Aufgrund seiner regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist Rechtsanwalt Martin Vogelsberger Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins.