Blog Post

Der verweigerte Bonus

Markus Vogelsberger • 2. Februar 2017
Der verweigerte Bonus

Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer am gültigen Bonussystem des Unternehmens teilnimmt. Die Höhe der Bonuszahlung ist jedoch variabel ausgestaltet und abhängig von unterschiedlichen Faktoren, die jährlich neu vom Arbeitgeber zu bewerten sind. Im streitigen Fall erhielt der Arbeitnehmer für das Geschäftsjahr 2009 und 2010 Leistungen, im Jahr 2011 dagegen keinen Bonus. Folglich begehrte der Arbeitnehmer mittels Klage über das Arbeitsgericht die Prüfung und die Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Bonus auch für das Geschäftsjahr 2011. Die Höhe des Bonus stellte er dabei in das Ermessen des Gerichts. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung eines Bonus verurteilt.

Rechtliche Grundlage für das Gericht zur Bestimmung auch der Höhe der Bonusleistung ist die Regelung des § 315 Abs. 3 S. 2 BGB. Diese Vorschrift bestimmt zunächst, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen verpflichtet ist, nach dem sog. billigen/gerechten Ermessen und unter Berücksichtigung aller Bonus bestimmender Faktoren über die Höhe des Anspruches des Arbeitnehmers auf einen jährlichen Bonus zu entscheiden. Ob der Arbeitgeber dieser Pflicht jeweils ordnungsgemäß nachkommt, kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Vernachlässigt der Arbeitgeber diese Pflicht, so kann das Gericht diese Aufgabe sogar vollends übernehmen und die Bonuszahlung auf der Grundlage bekannter und vorgetragener Umstände selbst festsetzen. Beachtlich und ein erheblicher Vorteil für den Arbeitnehmer ist dabei, dass es für ihn eine sog. Darlegungs- und Beweislast hierbei nicht gibt. Äußert sich der Arbeitgeber zu den maßgeblichen, d.h. den Bonus bestimmenden Faktoren nicht, geht dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers. Von seiner Seite kann kein Vortrag zu Umständen verlangt werden, die außerhalb seines Kenntnisbereiches liegen. Vielmehr ist in solchen Fällen die Leistung durch das Gericht aufgrund der aktenkundig gewordenen Umstände (etwa die bekannte Höhe der Leistung in den Vorjahren, wirtschaftliche Kennzahlen, Ergebnis einer Leistungsbeurteilung) eigenständig zu Lasten des Arbeitgebers festzusetzen (BAG 3.08.2015, 10AZR710/14). Anwalt Markus Vogelsberger

Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
von Markus Vogelsberger 6. Februar 2023
Der Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen. Erfahren Sie hier mehr über das Urteil 9 AZR 245/19 vom 20. Dezember 2022.
Verjährung von Urlaubsansprüchen
von Markus Vogelsberger 6. Februar 2023
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Mehr über Urteil 9 AZR 266/20 vom 20.12.22.
Verjährung der Urlaubsabgeltung
von Markus Vogelsberger 6. Februar 2023
Der Anspruch für Urlaubsabgeltung unterliegt der Verjährung. Erfahren Sie hier mehr über das Urteil 9 AZR 456/20 vom 31. Januar 2023.
Share by: