Das Rechtsgebiet des Familienrechts zählt zum Zivilrecht und ist primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Dabei befasst sich das Familienrecht mit allen Rechtsverhältnissen, die eine Ehe betreffen. In Anbetracht der Ehe werden im Familienrecht jedoch nicht nur alle Rechte und Pflichten bezüglich der Eheschließung geregelt, sondern auch alle rechtlichen Folgen rund um das Thema Trennung und Scheidung. Neben den Rechtsverhältnissen der Ehe werden auch bestehende Rechtsbeziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern durch das familiäre Recht geregelt. Hierbei stehen vor allem Regelungen rund um den Unterhalt, das Sorgerecht oder die Vaterschaft im Vordergrund. Außerdem wird hierunter auch die Adoption geregelt. Darüber hinaus werden Regelungen zur gesetzlichen Vertretung im Falle einer Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft ebenfalls durch das familiäre Recht geregelt.
Während unseres Lebens werden wir mit verschiedenen familienrechtlichen Angelegenheiten konfrontiert. Dabei beginnt das Familienleben für viele von uns mit der Eheschließung und der Frage, ob ein Ehevertrag erstellt werden soll oder nicht. Ist die Entscheidung für einen Ehevertrag gefallen, stellt sich wiederum die Frage, wie dieser konkret aufgebaut sein sollte und welche Vereinbarungen hierin festgehalten werden sollten. Sollte kein Ehevertrag vereinbart worden sein, und es kommt zur Scheidung, rückt der Zugewinnausgleich, das eheliche Güterrecht sowie der Versorgungsausgleich in den Fokus der Betrachtungen. Sollten zudem Kinder aus der Ehe hervorgehen, müssen im Falle einer Scheidung des Weiteren alle umgangsrechtlichen sowie sorgerechtlichen Fragen und Angelegenheiten geklärt werden. Neben dem Sorgerecht sind hierbei vor allem auch das Kindschaftsrecht sowie familienrechtliche Ausgleichsansprüche von besonderer Bedeutung.
Demnach umfasst das Rechtsgebiet des Familienrechts vielseitige Regelungen und Pflichten rund um unser Ehe- und Familienleben. Neben dem Bereich der Eheschließung werden auch die Scheidung sowie die daraus entstehenden Scheidungsfolgesachen und die kinderrechtlichen Folgesachen geregelt.
Somit handelt es sich beim Familienrecht um ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet, das sich nicht nur mit schönen Momenten, sondern auch mit teils emotionalen und schwierigen familiären Angelegenheiten befasst. Daher bietet es sich hierbei an, auf die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückzugreifen. Gerne stehen wir von der Anwaltskanzlei Vogelsberger unseren Mandanten im Rechtsgebiet des Familienrechts beratend und unterstützend zur Seite.
Wir von der Anwaltskanzlei Vogelsberger bieten unseren Mandanten in den schwierigen und komplexen Themen des Familienrechts eine kompetente Beratung an. Zudem vertreten wir unsere Mandanten bei den stetig zunehmenden und immer umfangreicheren Familienrechtsstreitigkeiten. Hierbei profitieren unsere Mandanten von den jahrelangen Erfahrungen unserer Fachanwälte für Familienrecht.