Falschparken mit teuren Folgen nach einem Verkehrsunfall

Markus Vogelsberger • 16. Mai 2018
Verkehrsunfall mit falschparkenden Fahrzeug

Der Kläger hatte sein Fahrzeug unmittelbar hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel im Halteverbot am rechten Straßenrand geparkt. Der beklagte Fahrer stieß bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug ungebremst gegen die hintere linke Ecke des klägerischen Autos. Dieses wurde dadurch gegen ein weiteres - bereits zuvor im Parkverbot abgestelltes - Fahrzeug geschoben und dieses wiederum gegen ein Drittes.

Das OLG Frankfurt hatte zu dem Schadensersatzanspruch des geschädigten, falsch parkenden Klägers zu entschieden: Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkws für die Unfallfolgen. Er erhält in einem solchen Fall lediglich 75% des entstandenen Schadens. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richtet sich dabei nach dem Maß der beiderseitigen Verursachung und des Verschuldens. Insofern überwiegt zwar regelmäßig der Verursachungsanteil des aktiv fahrenden Verkehrsteilnehmers. Im konkreten Fall steht dem Kläger jedoch auf Grund der besonderen Umstände nur ein anteiliger Schadensersatzanspruch zu. Der Zusammenstoß wäre nämlich mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vermieden worden, wenn der Kläger sein Fahrzeug nicht an dieser Stelle im Park- und Halteverbot geparkt hätte. Das klägerische Fahrzeug war nicht nur wegen der Dunkelheit schlecht zu sehen gewesen. Es war zudem in einer Weise geparkt worden, die eine nicht unerhebliche Erschwerung für den fließenden Verkehr darstellte. Dennoch trägt der Unfallfahrer die größere Verantwortung für den Unfall, so dass der geschädigte Kläger den überwiegenden Teil, im Ergebnis aber nur 75% seines Schadens erstattet erhält. (Quelle: OLG Frankfurt a.M. PM vom 9.4.2018)

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