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Schadensersatzanspruch des Vermieters

Markus Vogelsberger • 16. Mai 2018
Schadensersatzanspruch Vermieter

Ein Schadensersatzanspruch entsteht, wenn Rechte (beispielsweise Eigentum), Leben oder Gesundheit einer Drittperson schuldhaft verletzt werden und diesen dadurch ein Schaden entsteht.

Was ist Schadensersatz?

Unter Schadensersatz verstehen wir laut § 249 BGB eine Wiedergutmachung bzw. den Ausgleich eines Schadens, der einer Drittperson entstanden ist. Zumeist wird der Schadensersatzanspruch durch einen finanziellen Ausgleich geleistet.

Die häufigsten Formen von Schadensersatzansprüchen sind:

Schadensersatz, der auf einer unerlaubten Handlung basiert

In § 823 BGB wird diese Klausel wie folgt definiert:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wenn Sie sich in einem der genannten Rechte verletzt sehen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen einen Schadensersatzanspruch. Die Grundvoraussetzung ist, dass durch das Schadensereignis ein unmittelbarer Schaden zu Ihrem Nachteil entstanden ist. Zu diesen Schäden gehören materielle als auch immaterielle Schäden.


Materielle Schäden

Abschleppkosten

Behandlungskosten

Sachverständigengutachten

Vermögensschäden durch Wertminderung

Kosten für Verdienstausfall


Immaterielle Schäden

Haushaltsführungsschäden

Umschulungskosten

Schockschäden naher Angehöriger

Verspäteter Berufseintritt bei Jugendlichen

Unterhaltsschaden Unterhaltsberechtigter


Schadensersatz für die Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen

Schadensersatzanspruch kommt auch bei Verletzungen von vertraglichen Verpflichtungen zum Tragen, wenn Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist.

Wenn wir uns die Definition des BGBs zum vertraglichen Schadensersatz ansehen, lautet die Erklärung zum § 280 Abs. 1 S. 1 BGB wie folgt:

„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.“


Wie wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht?

Grundsätzlich wird Schadensersatz in finanzieller Form geleistet, wenn Sie jemanden schädigen oder jemand Sie schädigt, indem seine oder Ihre Rechte vorwerfbar, vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. Die schuldhafte Handlung muss ursächlich für den entstandenen Nachteil sein. Wir unterscheiden dabei zwischen zwei Formen der Schadensersatzstellung:

Durch den Schadensersatz ist der Geschädigte entweder in der Form zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis unterblieben (beispielsweise bei einem Anlagebetrug) oder er ist mit Geld für die Folgen zu entschädigen. Dies trifft etwa bei der Zerstörung einer Sache zu. Bei Schädigung durch Schlecht- oder Nichterfüllung eines Vertrags ist der Gläubiger zu stellen, als wäre ordnungsgemäß geleistet worden. Dabei müssen Sie das Mitverschulden und die Schadensminderungspflicht des Geschädigten beachten.

Auslöser von Schadensersatzanspruch

Als typische Fälle des Schadensersatzes gelten vertragliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung einer Haupt- oder Nebenleistungspflicht sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche (§§ 823 bis 853 BGB), wenn fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Eigentum oder Vermögen beschädigt wurde.

Zu einer Schadensersatzpflicht können vor allem die folgenden Szenarien führen:

  • Sachschäden

  • Personenschäden (durch Unfall, Angriff oder Verletzung)

  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Verletzung des Eigentums

  • Wettbewerbsverstöße

  • Unerlaubte Handlungen

Wie ist das Schmerzensgeld geregelt?

Das Schmerzensgeld stellt eine Variante des Schadensersatzes dar. Diese Art von Schadensersatzanspruch soll bei einem schuldhaft verursachten Personenschaden, also einem Nichtvermögensschaden die erlittenen Nachteile ausgleichen. Dies trifft vor allem bei Körperverletzung, Gesundheitsschäden oder sonstiger persönlicher Beeinträchtigungen zu. Schmerzensgeld spielt besonders bei Körperverletzungen durch Strafdelikte oder Verkehrsunfälle eine übergeordnete Rolle.

Fazit:

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Mithilfe eines Fachanwalts, spezialisiert auf Schadensersatzansprüche im Zivil- und Firmenrecht, sind Sie jederzeit souverän und kompetent rechtsfreundlich beraten und vertreten.

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