Auch lediglich eine Kontrolle des Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar

Markus Vogelsberger • 14. Juli 2017
Kontrolle des Mobiltelefons während der Fahrt

Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit. Wer also mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Dies sollte eigentlich bekannt sein. Das Telefonieren am Steuer wird aber schon dann als ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht angesehen, sobald der Führer des Kfz ein Handy aufnimmt oder hält. Auch derjenige, der während der Fahrt mit seinem Pkw sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons lediglich kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon ebenfalls und begeht damit ebenso eine Ordnungswidrigkeit. Sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefons ist eine im Straßenverkehr unerlaubte Benutzung. Auch bei einer lediglich vorgenommenen Kontrolle, ob das Gerät ausgeschaltet ist, handelt es sich also um eine in diesem Sinne verbotswidrige Benutzung (OLG Hamm 29.12.2016, 1 RBs 170/16).

Im Zuge der Reform des Bußgeldkataloges wurde das Bußgeld für Verkehrsteilnehmer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Dieser Punkt wiegt in Anbetracht des veränderten Punktsystems (nur noch 8 und nicht mehr wie bisher 18 mögliche Punkte) nach der neuen StVO deutlich schwerer.

Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist und bleibt hingegen erlaubt. Das Handyverbot im Auto gilt zudem nicht, wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist. Rechtsanwalt Markus Vogelsberger, Ingelheim

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