Kosten eines Schlüsselnotdienstes

Es ist ärgerlich und oftmals auch
sehr teuer. Ein unaufmerksamer Augenblick und man hat sich aus Versehen aus der
eigenen Wohnung ausgesperrt. Was tun? Sofern nicht ein Ersatzschlüssel bei
Verwandten oder Nachbarn deponiert wurde und diese auch nicht erreichbar sind, hilft
oftmals nur noch ein Anruf beim Schlüsselnotdienst. Dieser wird die versperrte
Tür wieder öffnen. Im Anschluss daran stellt sich stets die Frage, wie hoch die
erbrachte Leistung (Öffnung der Tür) in Rechnung gestellt werden darf. Hierbei
unterscheidet sich die telefonisch vorab erfragte und dem Kunden erteilte
Preisinformation oftmals erheblich von dem abschließend in Rechnung gestellten
Betrag. Zum Zwecke der Prüfung der in Rechnung gestellten Beträge bietet es
sich als Anhaltspunkt an, einen Preisvergleich mit den Preistafeln der Verbände
(Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall- BVM) vorzunehmen. Hiernach lässt
sich recht schnell feststellen, ob das Verlangen des Schlüsseldienstes untypisch
oder unangemessen ist.
Es gibt in dieser Branche auch schwarze Schafe, die zu unseriösen Handlungen neigen und die Notlage der ausgesperrten Personen ausnutzen. Es werden überhöhte Anfahrtskosten, vermeintlich notwendige und zusätzliche Arbeiten bei der Öffnung der Tür (gar durch Zerstörung und Austausch des Zylinders) und sonstige Zuschläge berechnet, die im Ergebnis den in Rechnung gestellten Betrag in die Höhe treiben. Ein weiteres und nicht untypisches Merkmal eines unseriösen Unternehmens ist, wenn dieser zur sofortigen Begleichung der Rechnung noch vor Ort auffordert, gar dazu drängt gemeinsam mit dem Kunden eine Bank aufzusuchen, um den Rechnungsbetrag abzuheben und diesen sofort zahlen zu können. Hierauf sollte man sich nicht einlassen und gegebenenfalls bei weiterem Bedrängen durch den Notdienst einen Nachbarn/Zeugen oder gar im Extremfall die Polizei hinzuziehen. Kommt ein Vertrag zu einem höheren Entgelt als ortstypisch zustande, kann in extremen Fällen der überhöhte Preis auch die Unwirksamkeit des Vertrages nach sich ziehen. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Schlüsseldienst das 2,5-fache oder mehr von dem verlangt, was für eine solche Leistung üblich und angemessen ist. Sollte die überhöhte Rechnung bereits bezahlt worden sein, so besteht ein anteiliger Rückzahlungsanspruch. Eventuell kann auch ein Widerrufsrecht für den Kunden eröffnet sein. Rechtsanwalt Markus Vogelsberger, Ingelheim