ERBRECHT

ERBRECHT

Vielfältige Gestaltungen des Erbrechts rechtfertigen eine vorbeugende vertrauensvolle Beratung noch zu Lebzeiten. Aber auch nach dem Tode des Erblassers gilt es, die Rechte der Beteiligten ( Erben; übergangene Angehörige; etc.) zu wahren.

Qualifiziertes Fachwissen, langjährige Erfahrung und kompetente Ansprechpartner sind hierbei gefragt. Dies können wir Ihnen bieten.

Das Rechtsgebiet des Erbrechts umfasst die Bereiche:
  • Testamentsgestaltung
  • lebzeitige Vorsorgemaßnahmen
  • (vorweg.) Erbfolge und Übergaberegelungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Erb- und Pflichtteilsansprüche
  • Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Erbscheinsverfahren und erbrechtliche Prozesse

Ihre auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Ingelheim am Rhein

Wünschen Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten eine ebenso fachkundige wie bedarfsgerechte Beratung? Unsere renommierte Kanzlei in Ingelheim am Rhein steht Ihnen offen. In einem solchen Fall sind unsere Rechtsanwälte Martin Vogelsberger und Markus Vogelsberger die ersten Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht verfügt RA Martin Vogelsberger über langjährige und erfahrene Fachkenntnisse. 

Möchten Sie auf diesem Gebiet eine umfassende juristische Beratung in Anspruch nehmen, können Sie zu jeder Zeit einen Termin bei uns vereinbaren. In diesem Rahmen haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, Ihren Nachlass zu planen. Hierzu kann sich etwa das Aufsetzen eines Testaments eignen. Gerne informiert Sie unser Fachanwalt Martin Vogelsberger und RA Markus Vogelsberger zu den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten dieser einseitigen Willenserklärung. 

Ein Testament ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie von der ansonsten geltenden gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. So lassen sich über dieses etwa Erbeinsetzungen oder die Entziehung von Pflichtanteilen vornehmen. Haben Sie Fragen zur Gestaltung von Testamenten, beantwortet diese unser Team jederzeit. 

Des Weiteren ist es in manchen Situationen auch zielführend, einen Erbvertrag aufzusetzen. Dieser stellt eine Alternative zum Testament dar. Entscheiden Sie sich für einen Erbvertrag, schließen Sie eine verbindliche Vereinbarung mit dem von Ihnen gewählten Vertragspartner ab. Unsere Anwälte geben zu den Vorteilen eines Erbvertrags gerne fundiert Auskunft. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.

Wir informieren zur Erbfolge und zu Übergabemodalitäten

Neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sind unser beiden Rechtsanwälte Martin Vogelsberger und Markus Vogelsberger ebenso auf lebzeitige Maßnahmen zur Vorsorge erfahren. So können Sie zu unserer Kanzlei auch Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich für eine Vorsorgevollmacht interessieren. Eine solche kann gerade für unverheiratete Paare zweckmäßig sein. Wenn Sie regeln möchten, welches Ihrer Kinder später Entscheidungen zur Vorsorge treffen darf oder soll, sollten Sie eine solche Vollmacht in Betracht ziehen. 

Darüber hinaus ist auch eine vorweggenommene Erbfolge denkbar. In einem solchen Fall können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens durch Schenkung auf Ihre Kinder übertragen. Grundsätzlich gelten für Schenkungen dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Erbschaften.
Allerdings lässt sich der vom Gesetzgeber eingeräumte Freibetrag alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Aufgrund dessen kann es bei der Übertragung größerer Vermögen von Vorteil sein, einen Teil frühzeitig zu verschenken. Unsere versierten Rechtsanwälte Martin Vogelsberger und Markus Vogelsberger beraten Sie zu diesem Sachverhalt ausführlich. Gerne prüfen Sie dabei, ob eine vorweggenommene Erbfolge finanziell Erfolg versprechend für Sie ist. 

Überdies weisen unsere Juristen auf etwaige Übergaberegelungen hin, die in diesem Zusammenhang einzuhalten sind. Möchten Sie einen Anspruch auf einen Pflichtanteil geltend machen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Hierzu stellt unser Jurist alle notwendigen Anträge. Außerdem klärt er zur aktuell gültigen Rechtslage im Bereich des Erbrechts auf.

Unser Fachanwalt regelt Ihre Unternehmensnachfolge

Wollen Sie Ihren Fachbetrieb oder Ihre Firma vererben? In einem solchen Fall gilt es einiges zu beachten. Unsere angesehene Anwaltskanzlei in Ingelheim am Rhein übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe jederzeit. Gerne begleitet Sie Fachanwalt Martin Vogelsberger über den gesamten Prozess der Nachfolge hinweg. Im Zuge eines persönlichen Gesprächs klären wir mit Ihnen gemeinsam die Ziele und Voraussetzungen für einen solchen Schritt. Ferner haben Sie die Option, uns mit einer Nachlassverwaltung zu betrauen. Unser Fachanwalt verfügt auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung. 

Des Weiteren freuen wir uns auf Ihren Anruf, wenn Sie für die Vollstreckung eines Testaments einen Juristen suchen. Mit seinem umfassenden Know-how kümmern sich unsere Rechtsanwälte Martin Vogelsberger und Markus Vogelsberger gerne darum.

Sollte es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streit kommen, vertritt Sie unsere Anwaltskanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Bei Bedarf führt unser Fachanwalt für Erbrecht auch erbrechtliche Verfahren vor Gericht. Zudem sind wir der richtige Ansprechpartner für Erbscheinsprozesse. 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Rechtsgebiet oder wünschen eine umfassende juristische Beratung? Das Team unserer Kanzlei in Ingelheim am Rhein steht Ihnen jetzt zu Diensten.
KANZLEI

Anwaltskanzlei Vogelsberger
Fachanwälte und Rechtsanwälte

Albert Schweitzer Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132/2064
Fax: 06132/3958


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