STRAßENVERKEHRSRECHT

STRAßEN­VERKEHRS­RECHT

Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt Risiken für alle Beteiligte und führt nicht selten zu Auseinandersetzungen, die der juristischen Klärung bedürfen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.


Verkehrszivilrecht


Ein Verkehrsunfall, was nun? Sie sollten von dem Gedanken Abstand nehmen, Ihre Ansprüche selbst oder gar zusammen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu regulieren. Die Haftpflichtversicherer werden dabei im Rahmen des so genannten Schadensmanagements auf ihre eigene Art versuchen, Ihnen als Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Der primäre Gedanke des gegnerischen Versicherers liegt einzig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. Das scheinbare Entgegenkommen der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.Sie lassen hierbei nichts unversucht, um die anwaltliche Beratung von der Schadensregulierung fern zu halten. Tatsächlich ist es aber in nur 15 % der Unfälle möglich, den Schaden tatsächlich und Ihrem Interesse dienend über die Versicherung zu regulieren. Wissen Sie, ob Sie zu den klaren Fallkonstellationen ( = 15 % ) gehören?


Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung –anteilig- auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen.


Eine voreilige Info an den gegnerischen Haftpflichtversicherer und Sie haben sich in aller Regel Ihrer Rechte in einer späteren prozessualen Auseinandersetzung begeben. Deshalb sollten Sie weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Haftpflichtversicherung ohne anwaltliche Beratung eine Unfalldarstellung mitteilen. Der erfahrene Anwalt weiß sehr wohl, auf was es ankommt.


Ordnungswidrigkeiten


Rechtsprobleme, die in diesem Bereich einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Missachtung der Rotlichtampel bis hin zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit aufhört und ob ggfls eine Verkehrsstraftat vorliegt. Hier gilt der juristische Grundsatz, erst beraten lassen, dann reagieren.

Logo Verkehrsanwälte – Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
KANZLEI

Anwaltskanzlei Vogelsberger
Fachanwälte und Rechtsanwälte

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