RECHT DER NEUEN MEDIEN

RECHT DER NEUEN MEDIEN

Die neue Art der Kommunikation und der Informationsbeschaffung. Wer besitzt nicht ein Handy, ein Notebook, ein PDA, einen PC, ein Telefon, etc. Jeder kennt die Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Mal funktioniert die Hardware nicht, dann stimmt die Software nicht oder der Anbieter fällt aus. Auch die Nutzung des Internets und dessen Inhalte wie auch die Möglichkeit des E-Mail eröffnen immer neuere und umfangreichere Möglichkeiten. Es scheint nichts zu geben was es nicht gibt. Dies aber führt zwingend zu neuen Rechtsproblemen.

Bedingt durch die sich ständig verändernden Techniken entstehen neuartige Rechtsprobleme die es zu klären gilt. Auch treten viele alte Rechtsprobleme neu in Erscheinung z.B. wie die Frage, wie ein über das Internet vereinbarter Kaufvertrag vollzogen wird.

Es gibt zudem unzählige Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten, dem Markenrecht, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, etc. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Ansprüche aus der Gewährleistung beim Online-Kauf, illegaler Down- oder Upload (Filesharing), Urheberrechtsverletzungen, Streitigkeiten um Domains oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen nicht genehmigter Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Alle die hiermit einhergehenden Rechtsprobleme unterfallen der Rubrik des Rechtes der neuen Medien.

Dieses Rechtsgebiet umfasst u.a. :
  • Handel (Kauf und Verkauf, Auktionen etc.) über das Internet
  • Telekommunikation (DSL, Telefon, Handy etc.)
  • Mehrwertdienste (u.a. Abwehr unberechtigter Forderungen)
  • IT – Verträge
  • gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht…)

Dieses Referat wird von Rechtsanwalt Markus Vogelsberger betreut.
KANZLEI

Anwaltskanzlei Vogelsberger
Fachanwälte und Rechtsanwälte

Albert Schweitzer Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132/2064
Fax: 06132/3958


ÖFFNUNGSZEITEN
Unsere Bürozeiten sind :
Montag bis Freitag 
von 08:00 - 12:00 
und 14:00 - 18:00
aa
Share by: