VERTRAGSRECHT

VERTRAGSRECHT

Einfach ausgedrückt, ein Vertrag ist eine Vereinbarung zweier oder auch mehrerer Parteien, die freiwillig getroffen wurde. In einem Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen (z.B. ein Autokauf).

Dies ist so einfach wie kompliziert. Es lässt sich hierbei kaum erahnen, welche Probleme ein Vertrag aufwerfen kann.

Parteien halten sich nicht an die Absprachen. Leistungen werden zu spät oder mangelhaft erbracht. Zahlungen stehen aus, Schäden entstehen und angeblich trägt niemand die Verantwortung !
 
… und was bedeutet eigentlich das Kleingedruckte?

Lassen Sie es gar nicht so weit kommen. Informieren Sie sich, hier kann rechtzeitige Beratung und richtiges Handeln Ihr Vermögen schonen.

Wo ist das Vertragsrecht geregelt?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich alle Regelungen zum Vertragsrecht. Ab § 145 ff. BGB ist definiert, wie Verträge zustande kommen, wann die Willenserklärung wirksam ist und was inhaltlich zu beachten ist.

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag ist das Ergebnis mindestens zweier Willenserklärungen oder von Angebot und Annahme. Angebot und Annahme müssen nicht zwingend schriftlich erfolgen. Nicht alle Verträge sind formgebunden.

Ist ein Vertrag per Handschlag rechtswirksam?

Ein formfreier Vertrag kommt auch mündlich oder per Handschlag zustande. Vertragsabschlüsse per Handschlag sind u. a. in der Landwirtschaft üblich. Auch in der Baubranche oder im Dienstleistungsgewerbe ist dies die ökonomischste Variante, einen Vertrag zu schließen. 


Tipp: Achten Sie bei hohen Summen auf Zeugen und ziehen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht hinzu.

Was bedeutet konkludentes Handeln?

In vielen Situationen reicht konkludentes (schlüssiges) Handeln. Es ersetzt mündliche oder schriftliche Willenserklärungen. Hebt beispielsweise bei einer Versteigerung der Interessent seine Hand, gibt er das verbindliche Gebot ohne weitere Willenserklärung ab. Dies nimmt der Auktionator durch Nennung des Gebots an.


Tipp: Konkludentes Handeln führt nur zu einem Vertrag, wenn dieser formfrei ist.

KANZLEI

Anwaltskanzlei Vogelsberger
Fachanwälte und Rechtsanwälte

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aa

Welche Vertragsarten unterscheidet das BGB?

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt viele Vertragsarten, u.a.:

  • Arbeitsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Maklervertrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsbesorgungsvertrag
Vertragsrecht im BGB

Was ist Vertragsfreiheit?

Vertragspartner können in Deutschland vertragliche Inhalte beliebig gestalten. Voraussetzung: Die Rechtsgeschäfte verstoßen weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten. Verträge, die formfrei sind, kommen schriftlich, mündlich oder konkludent zustande.


Tipp: Stimmen Sie das vertragliche Vorhaben zur Sicherheit mit einem Anwalt für Vertragsrecht ab.

Wann ist ein Vertrag unwirksam?

Das Vertragsrecht im BGB sieht vor, dass ein Vertrag unwirksam sein kann. 

Beispielsweise weil:

  • ein Vertragspartner geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist (§ 106 BGB)
  • der Vertrag einen Formmangel hat (§ 125 BGB)
  • die Inhalte gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB)
  • er anfechtbar ist wegen Irrtums oder Drohung (§ 119, 123 BGB)

Erweist sich ein Vertrag als unwirksam, ist er automatisch aufgehoben. Bereits erfolgte Leistungen sind zurückzugeben. 


Tipp: Wenn nicht klar ist, ob ein Vertrag wirksam ist, fragen Sie uns. Als Anwälte für Vertragsrecht unterstützen wir Sie auch bei der Rückabwicklung.

Ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich?

Wurde im Vertrag ein möglicher Rücktritt vereinbart, ist dessen Rückabwicklung unkompliziert. Der Gesetzgeber sieht dagegen nur drei Möglichkeiten, sich von einem Vertrag zu lösen:

  • wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung nach Verstreichen einer Nachfrist (§ 323 BGB)
  • im Rahmen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen im Onlinehandel oder bei Verträgen im Fernabsatz (z. B. E-Mail, Fax, Telefon, Brief)
  • durch Kündigung

Wann lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht?

Sie wollen einen Dienst-, Werk- oder Ehevertrag abschließen, eine Eigentumswohnung kaufen, Geschäftsbedingungen prüfen oder einen Gesellschaftsvertrag aushandeln? Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht klärt Sie frühzeitig über Risiken und Alternativen auf. 


Die Kanzlei Vogelsberger ist spezialisiert auf Vertragsrecht und weitere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte für Vertragsrecht unterstützen Einzelpersonen und Unternehmen außergerichtlich oder vor Gericht. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie diskret und unvoreingenommen.

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